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7 Fragen rund um die Autoversicherung

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Die Autoversicherung ist Pflicht für jeden, der ein Auto besitzt und dieses auch bewegen möchte. Nicht immer ist jeden Einzelnen klar, bei welchen Schäden die Autoversicherung eingreift oder nicht. Antworten auf sieben wichtige Fragen rund um das Thema Autoversicherung erhalten Sie hier:

1. Mutwillige Brandstiftungen an Autos

In der Regel zahlt die Autoversicherung bei einem Schaden, der durch Feuer entsteht. Die Autoversicherung deckt also auch bei Brandstiftung durch Dritte den entstandenen Schaden ab. Ebenso werden Kosten bei Blitzeinschlag, Explosionen und / oder Kurzschluss, die durch die Löscharbeiten entstehen können übernommen.

Was die Autoversicherung jedoch nicht übernimmt, sind Schäden, die aufgrund eines inneren Defektes entstanden sind. Das heißt: Wenn ein elektronisches Gerät den Brand verursacht, ist ein Versicherungsschutz ausgeschlossen. Lassen Sie deshalb regelmäßig die technischen Geräte auf die Funktionstüchtigkeit prüfen.

2. Blechschaden durch Hotelmitarbeiter

Wenn Sie im Urlaub in ein Hotel einchecken, welches über einen Autoservice verfügt, der Ihren Wagen auf einem Parkplatz parkt, greift Ihre Autoversicherung nicht ein. Den Schaden übernimmt die Haftpflichtversicherung des Hotels. Sie müssen den entdeckten Schaden jedoch sofort melden und protokollieren, am sinnvollsten mit Fotoaufnahmen.

Verständigen Sie den Hotelier und melden den entstanden Schaden. Das Hotel ist auf eventuelle Beschädigungen mit der Haftpflichtversicherung vorbereitet. Diese Versicherung wird also die entstandenen Kosten durch den Schaden an Ihrem Fahrzeug übernehmen. Bei einem Totalschaden jedoch erstattet die Versicherung allerhöchstens den Zeitwert des Fahrzeugs.

3. Kann ich bei einem Direktversicherer eine Kfz-Versicherung nur online abschließen?

Der Direktversicherer gilt in erster Linie als ein preisgünstiger Anbieter, da die Direktversicherung ohne die hohen Kosten, wie sie bei einer normalen Versicherungsgesellschaft üblich sind, agieren kann. Büros für den Publikumsverkehr, Zusatzpersonal für persönliche Kundenbesuche und zusätzliches Büro-Equipment fallen bei den Direktversicherern weg, ebenso die Kommissionen für Versicherungsvermittler.

Vertragsabwicklungen über Internetprogramme sparen einer Direktversicherung zusätzliche Kosten, die bequem auf Sie als Versicherungsnehmer umgelegt werden, um Ihnen dementsprechend eine spürbar günstigere KFZ-Versicherung bieten zu können. Bei der Direktversicherung wird ausschließlich über Kommunikationsmittel wie das Internet, Faxgerät und das Telefon kommuniziert.

Zusätzlich können je nach Bedarf auch die Geschäftsräume der Allianz aufgesucht werden. Die Allianz geht hier also einen Mittelweg. Der Kunde kann in der Geschäftsstelle vor Ort über den Allianz Auto Online Service, kurz AAOS, den Vertrag direkt per Internet beim Vertreter seines Vertrauens abschließen. Somit werden die Grenzen zwischen Direktvertrieb und klassischer Versicherung aufgeweicht.

4. Ein unbekanntes Fahrzeug verursacht auf einem öffentlichen Parkplatz einen Schaden

Ihre eigene Autoversicherung übernimmt Schäden an parkierten Autos. Die Voraussetzung hierbei ist allerdings, dass der Schaden durch eine Dritte unbekannte Person verursacht wurde. Wenn dieses dritte Person aufzufinden ist, greift die Versicherung dieser Person ein. Ist die Person nicht mehr aufzufinden, gilt diese als unbekannt und Ihre Autoversicherung übernimmt die Kosten am Fahrzeug.

Lassen Sie dennoch Vorsicht walten und überlegen Sie genau, wo Sie ihr Fahrzeug abstellen. Meiden Sie unbeleuchtete oder Waldparkplätze um diese Schäden gar erst zu vermeiden.

5. Gucklöcher im Winter: Bin ich bei einem Unfall trotzdem versichert?

Wenn Sie im Winter nur ein Guckloch an der Scheibe freimachen, dann handeln Sie mehr als nur grob fahrlässig. Durch die eingeschränkte Sicht können Sie andere Verkehrsteilnehmer nicht oder nur schwer erkennen. Die Autoversicherung zahlt in diesem keinen Cent, da Sie die Schuld bei einem Unfall tragen.

Ebenfalls kann der entstandene Schaden an Dritten von Ihnen zurückverlangt werden. Die Autoversicherung muss hier für keinerlei Kosten aufkommen. Daher gilt: Vor Fahrbeginn muss der Autofahrer für freie Sicht sorgen. So ein Blindflug kostet 20 Euro und man riskiert einen Unfall.

6. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers empfiehlt eine Werkstatt. Muss ich diesen Vorschlag befolgen?

In der Regel können Sie die Werkstatt selbst wählen. Doch eine geeignete Reparaturwerkstätte zu finden ist kein leichtes Unterfangen. Außerdem entstehen Ihnen enorme Vorteile, wenn Sie die empfohlene Garage aufsuchen. Die Preise bei vielen freien Werkstätten sind zu hoch oder es werden Kosten für unnötige die Reparaturen unnötig.

Deshalb haben Versicherungen geeignete Garagen die einen hohen Qualitätsstandard vorweisen festgelegt. Sie erhalten aufgrund der höheren Qualität eine hochwertige Reparatur inklusive Garantie für die Reparatur an Ihrem Fahrzeug, was sich natürlich für Sie als vorteilhaft erweist. Tipp: Neuerdings gibt es Werkstattportal im Internet, die Ihre Suche nach der richtigen Werkstatt erleichtern.

7. Mehrere Kabel im Motorraum waren zerbissen. Wer bezahlt mir die Reparatur und das Abschleppen? (Marderschaden)

Wenn der Marder erst einmal zugeschlagen hat, sind meist mehrere Kabel defekt. Der Marderschaden ist mit der Autoversicherung abgedeckt, gleichermaßen als auch die Folgeschäden. Das heißt, wenn ein Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig ist, werden ebenfalls diese entstandenen Kosten von der Autoversicherung übernommen.

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