Rechtsfahrgebot, Reißverschluss und Co: Der Wahnsinn auf deutschen Straßen
Der Wahnsinn beginnt morgens um halb acht und endet nach Feierabend: Wer jeden Tag mit dem Auto zur Arbeit fährt weiß genau was gemeint ist. Es gibt immer diesen Typ Autofahrer, der entweder kurz nach der Führerscheinprüfung das Reißverschlussverfahren vergessen – oder es nie verinnerlicht hat. Fehlendes vorausschauendes Fahren auf Autobahnen hängt damit leider oft zusammen. Und das Rechtsfahrgebot gilt natürlich auch nur bis zur Mittelspur. Leute, so geht es nicht.
Ein herrlicher Tag bricht an – könnte man zumindest meinen, denn die ersten Sonnenstrahlen treffen auf die Windschutzscheibe. Doch kaum sitzt man hinter dem Steuer und bewegt sich durch den Großraum Stuttgart lernt man ziemlich schnell: Einige nehmen diese positive Energie offensichtlich nicht wahr und befinden sich nur in ihrer Egoblase im geschützten Raum ihrer Karrosserie – das Messer zwischen den Zähnen, in den nächsten Kampf stürzend.
Verkehrsregeln gelten auch nach der Fahrprüfung
Kaum hat man den “Lappen” in der Tasche ist alles vergessen? Scheinbar gibt es derartige Totalausfälle. Denn am nächsten Beschleunigungsstreifen wird dann bis zum Ende durchgeschlichen und dann gebremst. Der Beschleunigungsstreifen hat seinen Namen von “Beschleunigung” (das passiert, wenn man das rechte Pedal im Auto betätigt) und “Streifen”. Heißt: Man kann durchaus die Fläche des exklusiven Streifens nutzen, muss dann irgendwann aber auf die Fahrspur. Wie das Flugzeug, das die ganze Startbahn nutzen kann, irgendwann aber in die Luft kommen muss.
Noch viel schlimmer dabei: Sollte man es tatsächlich als Hinterherfahrender geschafft haben, um dieses am Ende des Beschleunigungsstreifens stehende Hindernis herum zu kommen, wird man natürlich standesgemäß angehupt und angepöbelt – man hat sich ja schließlich “reingedrückt”. Aggression im Straßenverkehr Level 2.0.
Fahrlehrer machen einen guten Job – Auffrischung wünschenswert
An dieser Stelle möchte ich explizit sagen, dass Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen im Regelfall einen guten Job machen. Ich habe damals in der Fahrschule vor allem schon vorausschauendes und korrektes Fahren gelehrt bekommen. Ganz nebenbei spart eine entsprechende Fahrweise auch aktuell kostbaren Sprit.
Stichwort Reißverschlussverfahren: Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt das Reißverschlussverfahren dann, wenn eine Fahrspur endet oder wegen eines Hindernisses nicht mehr befahrbar ist. Dann lassen sich die Fahrer gegenseitig einfädeln. Genau wie beim Reißverschluss bei der Jacke – verrückt oder?
Übersetzt heißt das: Die Spur sollte nicht zu früh gewechselt werden und man soll bis zu Engstelle vorfahren. Denn was passiert, wenn bei der Jacke der Zipper fehlerhaft ist und Zähne schon früher zusammengehen als sie sollten? Genau: Chaos. Und wer meint, dass das Bis-vorne-Hinfahren Vordrängeln ist (und andere anpöbelt wenn sie das tun): Nein, das ist es nicht. Es ist tatsächlich die Regel. Die Fahrer und Fahrerinneen auf der anderen Spur passen ihre Geschwindigkeit so an, dass an der Engstelle ausreichend Abstand zum Vordermann oder zur Vorderfrau ist. Und genau dann sollte das klappen. Hierzu ist aber gegenseitige Rücksichtnahme und hinten angestellter Egoismus Pflicht.
Polizei Dein Freund und Helfer: Ohne Plan vom Reißverschluss
So gesehen heute Morgen! Mercedes-Benz E 220 CDi T-Modell mit entsprechender Beklebung und Leuchtbalken auf dem Dach, schiebt sich unmittelbar nach dem geschlossenen Strich in eine Lücke, die für ein fünf Meter langes Fahrzeug definitiv zu klein war.
Was passiert also? Man blockierte sowohl die Weiterfahrt auf der eingefädelten Spur und das Heck des Polizeischiffes ragte natürlich noch auf die nächste Spur und verursachte einen Stillstand. Die Insassen des Fahrzeugs waren völlig unbeeindruckt der entstandenen Situation.
Was bedeutet das Rechtsfahrgebot
Man glaubt es kaum, aber weder Mercedes, BMW oder andere haben eine eingebaute Vorfahrt oder das Recht die linke Spur ausschließlich für Ihresgleichen zu nutzen! Manch’ einer wird sich nun verwundert die Augen reiben und sich sicherlich fragen – was bildet er sich ein? Für alle mal ganz kurz: Permanentes Fahren auf der mittleren oder linken Spur ist verboten. Und das Rechtsfahrgebot hört auch nicht auf der mittleren Spur auf. Und die rechte Spur ist auch nicht nur für LKW. Die rechte Spur kann (muss) man nutzen, sofern die linken Spuren frei sind.
Wir sprechen jetzt eigentlich nur über den Fall Autobahn. Innerorts dürfen in den meisten Fällen die Fahrspuren frei gewählt werden. Außerorts gilt auf zweispurigen Straßen grundsätzlich das Rechtsfahrgebot.
Besonderheit Autobahn: Auf drei- oder mehrspurigen Straßen muss rechts gefahren werden – so schreibt es das Gebot vor. Bei einer dreispurigen Straße darf man den mittleren Fahrstreifen allerdings dann durchgängig befahren, wenn rechts davon hin und wieder Fahrzeuge unterwegs sind. Hin und wieder ist aber ebenfalls definiert und nicht wie dem Anschein nach reine Willkür des Einzelnen.
Wenn der nächste Überholvorgang absehbar ist, muss man die Spur nicht wechseln. Sollte dieser Vorgang aber zäh werden und bis dahin mehr als 20 Sekunden vergehen, so hat man die Spur zu wechseln.
Bei wem der Fuß manchmal juckt und einfach rechts überholt muss wissen, dass man dabei mit 100 Euro und einem Punkt belangt werden kann.