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Die zulässige Anhängelast beim PKW: Beladung, Führerschein, Punkte und Strafen

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Ob beim Umzug, dem Transport von Motorrad oder Jetski oder als Wohnmobil – Anhänger sind unwahrscheinlich praktisch und schaffen Stauraum, den das Fahrzeug allein nicht bietet. Doch wer darf welche Lasten überhaupt ziehen? Manche Konstellationen verbietet der gesunde Menschenverstand. Darüber hinaus hilft ein Blick auf die zulässige Anhängelast für das Fahrzeug.

Was hat es mit der Anhängelast auf sich?

Zugegebenermaßen wird die Anhängelast oft mit dem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers verwechselt. Bei der Anhängelast handelt es sich aber einzig und allein darum, wieviel Gewicht das Fahrzeug ziehen darf. Wie schwer der Anhänger selbst beladen werden darf, ist dafür unerheblich. Eine Begrenzung der Anhängelast ist notwendig, damit das Zugfahrzeug die notwendige Leistung erbringen kann und das Gespann aus Fahrzeug und Anhänger keine unsichere Gewichtsverteilung einnimmt.

Je nachdem, ob ein Anhänger gebremst oder ungebremst ist, unterscheidet sich der Wert der Anhängelast. Gebremste Anhänger dürfen mehr wiegen, weil die Auflaufbremse das Gewicht teilweise abfängt und nicht 1:1 an das Zugfahrzeug weitergibt. Vorgeschrieben ist eine Auflaufbremse ab 750 kg zulässigem Gesamtgewicht des Anhängers.

Wie findet man die maximale Anhängelast seines Fahrzeugs heraus?

Die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II sowie die CoC-Papiere geben Aufschluss über die maximal zulässige Anhängelast. Bei den CoC-Papieren handelt es sich um das Certificate of Conformity. Diese bescheinigt die EU-Typengenehmigung und enthält weitergehende Infos über das Fahrzeug. In der Zulassungsbescheinigung Teil I steht der Wert für die gebremste Anhängelast unter O.1 und der Wert für die ungebremste Anhängelast unter O.2.

Der genaue Blick auf diese Werte ist wichtig, weil die Anhängelast auch bei ein und demselben Fahrzeugmodell variieren kann. Einfluss darauf nehmen nicht nur die Ausstattung des Kfz, sondern auch die Art des Getriebes, des Antriebs und die Motorisierung.

Wie wird die maximale Anhängelast berechnet?

Bevor es an die konkrete Berechnung geht, helfen grundsätzliche gesetzliche Bestimmungen zur Anhängelast von gebremsten und ungebremsten Lasten schon weiter. So darf ein gebremster Anhänger beispielsweise nie mehr wiegen als das Zugfahrzeug und darf gleichzeitig maximal 3500 kg wiegen. Bei einem ungebremsten Anhänger gilt wegen der fehlenden Auflaufbremse ein Maximalgewicht von 750 kg. Die zulässige Anhängelast wird außerdem begrenzt durch das Leergewicht des Zugfahrzeuges zuzüglich 75 kg geteilt durch 2.

Konkret berechnet wird die Anhängelast nach der ECE-Regelung Nr. 55 der EU. Zur Berechnung sind drei Werte nötig. 

D-WertDer D-Wert steht für die Dauerfestigkeit der Anhängerkupplung. Ein Modell mit höherem Wert kann dazu genutzt werden, die erlaubte Anhängelast zu vergrößern.
Zulässige Gesamtmasse des ZugfahrzeugesDieser Wert kann in den Fahrzeugpapieren nachgelesen werden. 
ErdbeschleunigungDie Erdbeschleunigung beträgt 9,81 m/s²

Die vollständige Formel zur Berechnung der Anhängelast sieht dann so aus:

Anhängelast = D-Wert x zulässige Gesamtmasse / (zulässige Gesamtmasse x 9,81) – D-Wert

Achtung: Werden zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeugs und zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers addiert, ergibt sich das Gesamtgewicht des Zuges. In den Fahrzeugpapieren ist das zulässige Zug-Gesamtgewicht angegeben. Dieses liegt oft unter dem errechneten Wert und kann bei einer Kontrolle für böse Überraschungen suchen.

Bei einer Überschreitung drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg

Bei der Überschreitung der Anhängelast werden Fahrzeughalter und Fahrzeugführer zur Kasse gebeten. Wie bitter die Konsequenzen einer Überladung sind, hängt von zwei Dingen ab: Wiegt das Fahrzeug mehr als 7,5 Tonnen oder der Anhänger mehr als 2 Tonnen gelten verschärfte Regelungen und je höher die prozentuale Überladung ist, desto teurer wird es.

Strafen gibt es bei Fahrzeugen bis zu 7,5 Tonnen und Anhängern bis zu 2 Tonnen ab einer Überladung von 5 Prozent. Erreicht die Überladung die Marke von 20 Prozent, macht nicht nur das zu zahlende Bußgeld einen großen Sprung, sondern es gibt auch einen Punkt. Bei LKW und Anhängern, die mehr als 2 Tonnen wiegen, gibt es das erste Bußgeld schon bei einer Überladung von 2 Prozent. Das liegt daran, dass das prozentuale Überladungsgewicht größer wird, je höher das Ausgangsgewicht ist.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie direkt auf der Online-Präsenz des Bußgeldkatalogs.