News

Ferrari Modena bei Fahrt über Bodenwelle beschädigt – Land NRW muss zahlen

Im vergangenen Jahr ist der Fahrer eines Ferrari Modena Spider auf der Autobahn 44 in Nordrhein-Westphalen mit rund 200 Stundenkilometern über eine dem Land schon bekannte Bodenwelle gefahren (ein paar Monate zuvor ereignete sich dort – aufgrund dieser – ein tödlicher Verkehrsunfall). Das Fahrzeug erlitt bei der Überfahrt erheblichen Schaden. Der Eigentümer des Sportwagens nahm das Land Nordrhein-Westphalen in Anspruch – mit Erfolg.

attachment 124931 750x503 - Ferrari Modena bei Fahrt über Bodenwelle beschädigt - Land NRW muss zahlen

Die Ferrari-Reparatur wird zur Hälfte vom Land bezahlt

Die Klage war zu einem großen Teil begründet, da das Landgericht Aachen, das örtlich zuständig war, zu einer schuldhaften Amtspflichtverletzung durch das Land NRW gelangte. Durch die Behörden wurde weder eine Geschwindigkeitsbegrenzung noch eine Warnung angebracht.

So musste das Land 50 Prozent des Schadens am Ferrari begleichen.

attachment 124922 750x609 - Ferrari Modena bei Fahrt über Bodenwelle beschädigt - Land NRW muss zahlen
Ferrari 360 Spider

Übertretung der Richtgeschwindigkeit von 130 Km/h

50 Prozent deswegen, weil der Ferrari-Fahrer rund 70 Stundenkilometer schneller als die Richtgeschwindigkeit unterwegs war.

Jetzt wissen wir auch, wieso bei – oft unbeträchtlichen – Straßenschäden sofort immer Schilder aufgestellt werden.

Weiterführende Informationen

LG Aachen Urteil vom 1.10.2015 – 12 O 87/15

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert