Kurzzeitkennzeichen beantragen – das müssen Sie wissen
Ein Kurzzeitkennzeichen dient der Überführung von Fahrzeugen, bevor diese dauerhaft bei der regionalen Zulassungsstelle angemeldet werden. Das Kurzzeitkennzeichen ist, wie der Name bereits aussagt, zeitlich eingeschränkt einsetzbar und besitzt eine Gültigkeit von fünf Tagen. Das Kennzeichen selbst wird von jeder Zulassungsstelle vergeben und kann bundesweit verwendet werden.
Versicherungsschutz bei einem Kurzzeitkennzeichen beachten
Für die Überführung spielt es folglich keine Rolle, wo das befristete Kennzeichen abgeholt wird, im Idealfall erspart sich der Fahrzeuginhaber vor der Überführung seines KFZ natürlich lange Wege. Üblich ist es, mit dem Kurzzeitkennzeichen die HU bzw. AU vorzunehmen, um die entsprechenden Dokumente bei der KFZ-Zulassungsstelle vorlegen zu können.
Wie bei einem dauerhaften Kennzeichen muss für den Einsatz eines Kurzzeitkennzeichens wenigstens der Schutz einer KFZ Haftpflichtversicherung bestehen. Bevor das Kurzzeitkennzeichen beantragt und abgeholt wird, ist der Abschluss eines entsprechenden Versicherungsvertrags vor Ort oder online unverzichtbar. Sollte bei der gleichen Versicherung ein dauerhafter Schutz für das zugelassene Fahrzeug geplant sein, werden für das Kurzzeitkennzeichen keine zusätzlichen Kosten erhoben. Kurzzeitkennzeichen kann man auf www.kroschke.de auch online kaufen.
Kurzzeitkennzeichen beantragen auch online
Ist hingegen nur für die Zeitspanne der Überführung ein Versicherungsschutz durch die entsprechende Gesellschaft gewünscht, sollte ein Betrag zwischen 75 und 100 Euro einkalkuliert werden. Bestätigt wird der Versicherungsschutz wie bei der gewöhnlichen Zulassung durch die eVB-Nummer als elektronische Bestätigung des bestehenden Versicherungsschutzes.
Stressfrei Fahrzeuge auch aus größerer Entfernung erwerben und überführen
Vielfach wird das Kurzzeitkennzeichen noch mit dem roten Kennzeichen verwechselt, seit einigen Jahren besitzt das Kennzeichen jedoch eine andere Optik und ist mit dem Ablaufdatum versehen. Der wesentliche Vorteil des preiswerten Kennzeichens ist die Möglichkeit, überall in Deutschland ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug zu erwerben und dieses bequem mit der besonderen Kennzeichenvariante zu überführen.
Fazit zu Kurzzeitkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen sind vor allem für Fahrzeugüberführungen gedacht, wenn man vor dem Kauf eines abgemeldeten Autos eine Probefahrt machen will oder zum TÜV muss. Die rechtliche Basis für diese Art von Kennzeichen ist in der geregelt (§ 16 FZV – Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten.
Genutzt werden dürfen diese Kennzeichen nur mit einem einzigen Fahrzeug, eine wechselnde Verwendung mit mehreren Fahrzeugen ist nicht zulässig. Als Besonderheit ist bei diesen Kennzeichen keine gültige Bescheinigung für eine bestandene AU (§ 47a StVZO) und HU (§ 29 StVZO) nötig – man braucht also keine gültigen TÜV. Auch von den Regelungen hinsichtlich der Umweltplakette sind diese Kennzeichen ausgenommen.