Porsche Aktionäre – Klage in zweiter Instanz gescheitert

Am heutigen Mittwoch hat das Oberlandesgericht Stuttgart die Klage von zwei Kleinaktionärsgruppen zurückgewiesen. Damit haben die Beschlüsse von Ende Januar 2009 Bestand. Turnusgemäß wurde der Vorstand und der Aufsichtsrat der Porsche AG auf der Aktionärsversammlung 2009 entlastet.

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Porsche Aktionre Klage In Zweiter Instanz Gescheitert
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Die Kläger jedoch sahen ihre Fragen zu Optionsgeschäften mit Aktien des VW Konzerns bei der Übernahmeschlacht zwischen Porsche und VW nicht hinreichend beantwortet und reichten beim zuständigen Gericht Klage gegen die Beschlüsse ein. Außerdem bewerteten die Kläger die Neuregelung bei der Vergütung der Vorstände als rechtswidrig.

Dem ist nicht so – urteilte jetzt das Oberlandesgericht

Die Hauptversammlung habe demnach bei der Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat ein weites Ermessen. Man könne die Beschlüsse der Hauptversammlung nur anfechten, wenn ein grober Verstoß gegen geltendes Recht oder schwerwiegende Fehler einer Person nachzuweisen seien. Dies sei im Fall von porsche nicht der Fall.

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