Ratgeber Wohnmobil und Wohnwagen: So parkt man richtig
Die Hochsaison der Caravans und Wohnmobile neigt sich mit den kühleren Herbsttagen so langsam dem Ende zu. Damit man für für sein zweites (drittes, viertes, ..) zu Hause nicht mit benachbarten Anwohnern unnötig in unangenehme Auseinandersetzungen kommt, gibt es hier einen kurzen Ratgeber Wohnmobil und Wohnwagen.
So parkt man seinen Wohnwagen richtig
Die Saison der Wohn- und Reisemobile geht langsam zu Ende (so lang man kein Hardcore-Wintercamper ist). Viele Camper möchten den Anhänger beim Entrümpeln und Winterfest machen einige Tage in ihrer Nähe stehen haben, bevor sie dann in den Winterschlaf geschickt werden.
Nicht länger als zwei Wochen darf der Anhänger ohne Zugfahrzeug am Fahrbahnrand geparkt werden, zudem darf die Parkfläche nicht durch Zusatzschilder für bestimmte Fahrzeugarten wie zum Beispiel Pkw oder Busse reserviert sein.
Außerdem darf der Wohnwagen bei einem Parkplatz nicht über die Parkflächenmarkierung (die aufgezeichneten Linien auf dem Boden) hinausragen. Wenn das der Fall ist, so darf der Anhänger dort nicht stehen und das Abstellen ist verboten. Wenn Verkehrszeichen das Parken auf dem Gehweg ausnahmsweise erlauben, gilt das nur für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,8 Tonnen.
Parken von angekoppelten Wohnanhängern grundsätzlich erlaubt
Das Parken von angekoppelten Wohnanhängern ist grundsätzlich erlaubt, soweit nicht durch Verkehrszeichen das Parken von Pkw mit Anhängern explizit ausgenommen ist. So lange ein Wohnwagen angekuppelt ist, dürfen Pkw und Wohnwagen ohne Zeitbegrenzung am Straßenrand geparkt sein.
Darf man den Zeitraum von zwei Wochen durch eine Parkplatz-Runde zurücksetzen?
Ja. Der neue zweiwöchige Zeitraum beginnt beim abgekoppelten Anhänger erst in dem Moment, wenn der Parkplatz geräumt und so für andere frei gemacht wurde. Wenn man also eine Runde um den Block dreht und dann wieder am freien Parkplatz abkoppelt, ist das rechtlich ein neuer Parkvorgang. Die Polizei bzw. das Ordnungsamt notiert daher die Ventilstellung parkender Anhänger oder macht Kreide-Markierungen, um feststellen zu können, ob der Hänger durchgängig stand oder bewegt wurde.
Und wie ist das mit Wohnmobilen?
Grundsätzlich gilt: Wohnmobile dürfen überall dort geparkt werden, wo PKW auch geparkt werden dürfen. Verboten ist es erst, wenn ein Zusatzzeichen vorhanden oder das Wohnmobil nicht mehr verkehrstauglich ist. Steht also ein Parkplatz-Schild und darunter ein „nur für PKW“, dürfen Wohnmobile dort nicht parken, da sie per Definition nicht zu den PKW gehören.
Auch ist es erlaubt, im Wohnmobil auf der Straße eine Nacht zu übernachten (10 Stunden), um etwaige Reparaturarbeiten durchzuführen.
Doch achten sollte man – wie beim Parken des PKW auch – auf Mindestabstände zur Kurve, die auch in einem Wohngebiet gelten (Titelbild). Stellt das Ordnungsamt einen solchen Verstoß fest, ist der Bußgeldbescheid mit 10 oder 15 Euro ganz schnell im Briefkasten. Auch sollte man versuchen, sein Wohnmobil immer dort hinzustellen, wo man das Sichtfeld nicht versperren kann.
Kommt etwa ein Kind hinter dem Wohnmobil plötzlich hervorgesprungen, das die Sicht auf einen Überweg versperrt oder den Mindestabstand zu einer Kurve nicht eingehalten hat, und es entsteht dadurch ein Unfall, so ist der Wohnmobil-Halter oft mit einer Teilschuld am Fall beteiligt.