TÜV-Prüfung: Neue Regeln für die Hauptuntersuchung
Ab dem 1. Juli 2012 müssen sich Autobesitzer auf ein neues Prozedere beim TÜV einstellen. Nach etlichen Jahren, in denen die Vielzahl der kleinen elektronischen Helfer wie ABS, ESP und so weiter nicht geprüft wurden, werden diese nun in den Prüfumfang bei der Hauptuntersuchung mit aufgenommen. Auch die Art der Mängelbeschreibung wurde nun aktualisiert und bundesweit vereinheitlicht.
Das erwartet sie bei der neuen Hauptuntersuchung
Alle zwei Jahre müssen in Deutschland zugelassenen Autos zur Hauptuntersuchung, dann wird der verkehrstaugliche Zustand des Fahrzeuges überprüft. Bisher beschränkte sich der Prüfumfang fast ausschließlich auf mechanische Mängel (den Test von Licht und Hupe mal ausgenommen).
Ob ein Airbag einen Fehler meldet, oder die ABS Sensoren ihren Dienst verweigern wurde meist gar nicht geprüft. Das ändert sich nun. Bei der modernisierten Hauptuntersuchung ist eine umfassende Prüfung der elektronisch gesteuerten Sicherheitssysteme, wie Airbags, ABS, ESP oder Notbremsassistent, wie die Dekra in einer Pressemitteilung erklärte. Künftig wird über die Diagnoseschnittstelle die einwandfreie Funktion aller Sicherheitsrelevanten elektronischen Systeme geprüft.
Die Elektronikprüfung kommt schrittweise für alle Fahrzeuge, die ab 1. Juli 2012 neu zugelassen werden. Für alle Fahrzeuge ist zudem eine Prüfungsfahrt mit mindestens 8 km/h vorgeschrieben, damit der Prüfingenieur die Funktion der Assistenzsysteme überprüfen kann.
Keine Rückdatierung mehr
Zum wiederholten mal wurde die Regel für das Überschreiten der TÜV-Frist überarbeitet. Die Prüfplakette wird nicht mehr rückdatiert, wenn das Fahrzeug zu spät zur Hauptuntersuchung kommt. Die neu erteilte Plakette ist ab dem Zeitpunkt der Prüfung für die volle Laufzeit von zwei Jahren gültig. Jedoch wird die Prüfung bei Fahrzeugen, die nach dem eigentlichen fälligen TÜV Termin zu spät zur Hauptuntersuchung kommen ausgeweitet, das schlägt sich auch in einer höheren Prüfgebühr nieder.