Zu schnell gefahren? Die besten und die schlechtesten Ausreden!

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Zu schnell gefahren? Das kann ich erklären! Oder doch lieber nicht? Wenn man von einem Blitzer erwischt wird, suchen viele nach Ausreden, um Bußgelder, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot zu vermeiden. Aber welche Erklärungen haben vor Gericht tatsächlich eine Chance, und welche könnten die Situation sogar verschlimmern? Der Verkehrsrechtsexperte Tom Louven von der Online-Kanzlei geblitzt hat verschiedene gängige Ausreden und ihre Erfolgsaussichten bewertet.

Die besten – und die schlechtesten Ausreden

Medizinischer Notfall: In seltenen Fällen kann eine Geschwindigkeitsüberschreitung durch einen medizinischen Notstand gerechtfertigt sein. Zum Beispiel kann ein akuter Stuhldrang, belegt durch ein ärztliches Attest, unter strengen Bedingungen tatsächlich als legitimer Grund anerkannt werden.

Notfallfahrt: Auch hier können die Erfolgsaussichten besser sein, wenn der Notfall gut dokumentiert ist, beispielsweise durch ein ärztliches Attest oder einen Krankenhausbericht. Wichtig ist, dass geprüft wird, ob die Situation wirklich keine andere Wahl ließ, als selbst zum Krankenhaus zu fahren, anstatt einen Krankenwagen zu rufen.

Rettungswagen ausweichen: Wenn auf dem Blitzerfoto oder durch Zeugen ein Einsatzfahrzeug nachgewiesen werden kann und das schnelle Fahren notwendig war, könnte dies eine akzeptable Entschuldigung sein. Wichtig ist auch hier der Nachweis der Notwendigkeit.

Abstreiten der Fahrerschaft: Diese Strategie hat meist wenig Erfolg, da die Behörden den Fahrer und die Tat genau prüfen. Sollte es zu einem anthropologischen Gutachten kommen, bei dem individuelle Gesichtsmerkmale untersucht werden, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Identität des Fahrers bestätigt wird. Zudem könnten zusätzliche Kosten auf den Betroffenen zukommen.

Eilige Fahrt: Solche Erklärungen können die Strafe verschlimmern, da sie auf Vorsatz hindeuten und zeigen, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung bewusst in Kauf genommen wurde. Dies kann sogar zu einer Erhöhung des Bußgeldes führen.

Technische Einwände und subjektive Auffassungen: Aussagen wie „Die Ampel war defekt“ oder „Das Schild hat keinen Sinn ergeben“ sind schwer zu beweisen und haben selten Erfolg. Solche Argumente werden oft als Eingeständnis von Vorsatz oder Unachtsamkeit gewertet.

Pauschale Aussagen: Sätze wie „Das ist doch alles Abzocke!“ sind im Bußgeldverfahren unbrauchbar und können negativ bewertet werden, da sie fehlende Einsicht zeigen.

Geräteungenauigkeiten: Behauptungen wie „Mein Tacho hat weniger angezeigt“ sind meist irrelevant, da Tachos und Navigationsgeräte nicht geeicht sind und die Messverfahren der Polizei als präziser und rechtlich anerkannt gelten.

Abwägung der Risiken

Wer eine Ausrede vorbringen will, sollte dies gut überlegen. Medizinische Notfälle und echte Notsituationen haben unter bestimmten Umständen eine Chance vor Gericht. Allgemeine Dringlichkeit oder technische Einwände führen hingegen selten zum Erfolg und könnten die Lage verschlimmern.

Insgesamt sollte man sich gut überlegen, ob man eine Ausrede verwendet, da rechtlich irrelevante Gründe oft mehr schaden als nutzen können.

Benjamin Brodbeck

Benjamin Brodbeck ist 33 Jahre alt und studierte Automobilwirtschaft bei Prof. Dr. Diez. Danach wechselte er an die Universität Wien, wo er Publizistik- und Kommunikationswissenschaften studierte und mit dem akademischen Grad 'Magister der Philosophie' abschloss. Neben seiner Tätigkeit als Jazz-Pianist bringt er seine Leidenschaft für und sein Wissen von Automobilen in Form und Sprache als Publizist bei AUTOmativ.de sowie zahlreichen weiteren Plattformen und Unternehmen zum Ausdruck.

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